Presse / News
Darstellung des Aufsichtsrates der NG Die Norderney Genossenschaft eG
in Bezug auf die Nachfragen zur MarienResidenz
In der Georgstr. 5, 26548 Norderney wurde und wird das bisherige Marienheim in 3 Bauabschnitten zur MarienResidenz umgebaut, saniert und erweitert.
Dazu wurde zwischen der Stadt Norderney, vertreten durch den Bürgermeister Frank Ulrichs und der NG Die Norderney Genossenschaft eG , vertreten durch den seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter Reuter ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Marienheim“ am 23.03.2016 erstellt.
Zu dieser Zeit existierte noch das Altenheim Inselfrieden unter der Leitung von Frau Keuthen.
Der Durchführungsvertrag sagt aus, dass das Vorhaben die Errichtung und den Betrieb einer dem betreuten Wohnen dienenden Seniorenresidenz mit Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Marienheim vorsieht.
Es sollte eine Infrastruktur mit betreutem Wohnen, Tagespflege , ambulanter Pflegedienst und Wohngruppen mit Pflegeeinrichtung entstehen.
„Die NG hat sich in diesem Vertrag u.a. verpflichtet, die Gebäudeflächen spätestens nach Ablauf eines mit Fertigstellung sämtlicher Gebäudeteile beginnenden und inhaltlich in § 6 Abs. 2 , Satz 4 des Vertrages geregelten Übergangszeitraumes von maximal 3 Jahren gem. der in § 4 dieses Vertrages erfolgten textlichen Festlegung zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.“
§ 6 besagt, dass die Einheiten zum betreuten Wohnen sowie der Wohngruppen von Personen in einem Alter von über 65 Jahren sowie von betreuungsbedürftigen Senioren über 55 Jahre und deren jeweiligen Lebenspartnern genutzt werden, die jeweils beide spätestens bei Einzug in die Einrichtung dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ihren Lebensmittelpunkt auf Norderney haben und die Einrichtung auch tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzen…
Der Betrieb der Betreuungseinrichtung hat durch einen anerkannten Pflegeträger zu erfolgen. Dies ist zur Zeit die Firma Pfleeg de See GmbH. Ansprechpartner vor Ort ist Frau Carola Gutberlet und ihr kompetentes Team von zur Zeit ca. 10 MitarbeiterInnen, die sich überwiegend um die BewohnerInnen kümmern.
TEIL E - § 9 besagt u.a. dass die NG Die Norderney Genossenschaft eG einen Anteil von 2/3 der Einheiten bzw. der Wohnfläche veräußern darf.
Zur Zeit wurde lediglich ein Anteil von ca. 1/3 veräußert, 2/3 der Einheiten bzw. Wohnfläche ist zur Zeit noch im Besitz der NG Die Norderney Genossenschaft eG.
Im I. Bauabschnitt existieren Wohnungen für Norderneyer EinwohnerInnen ab 65 Jahre bzw. mit Handicap auch früher, wie oben dargestellt. Hier können Norderneyer kaufen oder mieten.
Im Erdgeschoss befinden sich u.a. die Räumlichkeiten der Fa. Pfleeg de See GmbH und der Sander Pflege .
Im II. Bauabschnitt befinden sich in den Etagen 1-2 Wohngruppen. Hier müssen die Bewohner einen Pflegegrad besitzen, um dort wohnen zu können. Die Preise sind identisch mit dem jetzigen To Huus auf Norderney. Dieses wurde bewusst so abgestimmt, damit zumindest preislich keine Konkurrenz entsteht.
Der Stadt Norderney liegen von sämtlichen Käufern bzw. deren Wohnungsnutzern/Bewohnern Kopien der Ausweise vor, wonach ersichtlich ist, wie alt die Bewohner sind und dass sie in der Georgstr. 5 ihren ersten Wohnsitz haben.
Für die 3. Etage im II. Bauabschnitt existiert eine Baugenehmigung für 9 Einzelzimmer mit Dusch-Bad analog zur 1. und 2. Etage. Aufgrund erhöhter Nachfrage möchte die NG dort 2 Palliativ-Doppelzimmer mit jeweils einem Bad und 2 Doppel-Zimmer für Paare mit jeweils einem Bad statt dessen anbieten. Dies stellt ein ergänzendes Angebot dar. Eine Genehmigung wurde seitens der Politik auf Norderney bis heute versagt.
Verkäufe in den Etagen 1-3 im II. Bauabschnitt sind nicht vorgesehen. Nur im Erdgeschoss des II. Bauabschnittes (Neubau) sollen zeitnah die dort genehmigten und fertiggestellten Wohnungen zur Refinanzierung veräußert werden.
Die Stadt Norderney hat gegen die NG Die Norderney Genossenschaft eG eine Klage eingereicht, die zur Zeit ruht. In einem Mediationsverfahren sollen etwaige Vergehen, unterschiedliche Ansichten der Tatsachen geklärt werden. Fakt ist, dass der NG für sämtliche Bauabschnitte gültige Baugenehmigungen und eine Bauabnahme vorliegen bis auf die 3. Etage im II. Bauabschnitt.
Während der letzten 7 Jahre Bauzeit haben sich sowohl im To Huus als auch in der MarienResidenz Änderungen ergeben. Die Einrichtungen müssen sich an die sich ständig verändernden Bedürfnisse der Menschen anpassen und nicht umgekehrt.
Sämtliche Interessierte sind herzlich eingeladen, die Örtlichkeiten zu besichtigen, hier insbesondere Parteimitglieder, die noch nicht vollständig informiert und überzeugt sind.
Der Vorstandsvorsitzende der NG, Jann Ennen, ist erst seit Ende 2021 als Vorsitzender des Bauausschusses ehrenamtlich tätig. Er nimmt als Mitglied des Bauausschusses nicht an Themen teil, die ihn betreffen, sei es als Vorstand der NG oder bei anderen Bauvorhaben. Der BA-Vorsitzende hat nicht die Pflicht, die Einhaltung von Bauvorschriften vor Ort zu kontrollieren und durchzusetzen. Hierfür ist der Landkreis Aurich zuständig. Dieser hat mehrfach das Bauvorhaben kontrolliert und vor einigen Monaten abgenommen.
Zusammenfassung:
In der MarienResidenz wohnen NorderneyerInnen ab 65 Jahre oder mit Handicap mit Erstwohnsitz auf unserer Insel. Der Zweck des Hauses wurde nicht geändert. Baugenehmigungen liegen vor.
Nur die 3.Etage im II. Bauabschnitt soll eine Ergänzung erfahren, nämlich Doppelzimmer, statt Einzelzimmer, wobei davon 2 Palliativzimmer werden sollen.
Die NG Die Norderney Genossenschaft eG wird auch zukünftig das Ziel verfolgen, ein modernes und zeitgemäßes Seniorenangebot für NorderneyerInnen von Betreutem Wohnen über stationären Mittagstisch, Tagesangeboten, Verhinderungspflege bis hin zur Palliativversorgung zuverlässig, fair und mit höchstem Qualitätsstandard zur Verfügung zu stellen. „Zeitgemäß“ ist nichts Statisches. Das Haus muss sich an die verändernden Bedürfnisse der Senioren anpassen und nicht umgekehrt.